Frühlingsaussaat (März-April) oder Herbstaussaat (September), Säuberungsschnitt im 1. Jahr erlaubt, Schnitt im 2. Jahr zwischen 1. Oktober und 15. März
Mehrjährige (mindestens 2 Jahre, maximal 8 Jahre) Streifen
oder Flächen auf Ackerland mit einheimischen Wildkräutern.
Bevorzugt auf nährstoffarmen, steinigen und sonnigen
Standorten. Fördert die natürliche Schädlingsregulierung
und Bestäubung durch ein reichhaltiges Nahrungsangebot.